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Das kulturelle Erbe Deutschlands, Bayerns und Schwabens kommt in vielgestaltigen Formen, wie unseren Sitten, Bräuchen, unserer Sprache, den Dialekten und unseren historischen Baudenkmälern zum Ausdruck. Denkmalpflege und Denkmalschutz sind dabei von höchster Wichtigkeit, um die Identität und Schönheit unserer Heimat zu erhalten!

Im Zusammenhang mit dem bedauerlichen und fortwährenden Verfall des historischen Schlosses Mattsies im Unterallgäu habe ich nun folgende Fragen an die Staatsregierung gerichtet:


1. Was kann die Staatsregierung unternehmen, um den Stillstand und den Verfall von Schloss Mattsies zu beenden?

2. Gibt es derzeit Bestrebungen oder Pläne der Staatsregierung zum Erhalt oder der Vermittlung an einen Käufer des o.g. Schlosses?

3. Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung unternommen, damit das o.g.

denkmalgeschützte Schloss erhalten bleibt?

4. 1 Inwiefern hat die Staatsregierung den Kontakt zum Eigentümer gesucht und dabei

konstruktive Gespräche geführt?

4. 2 Hält es die Staatsregierung für sinnvoll, dem Eigentümer ein Kaufangebot zu unterbreiten, damit der Freistaat als Eigentümer den Erhalt gewähren kann?

5. Wie hoch ist jeweils der Grad der Sanierungsbedürftigkeit?

6. Welche Maßnahmen gedenkt die Staatsregierung künftig einzuleiten, damit das o.g.

denkmalgeschützte Schloss erhalten bleibt?

7. Welche Kosten sind bisher für den Erhalt des Schlosses entstanden?

8. Welchen historisch-kulturellen Wert misst die Staatsregierung dem Schloss Mattsies bei?


Die Antworten sind nun abzuwarten, um ggf. weitere Schritte einzuleiten.


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Bad Wörishofen. Memmingerberg. München. Die Söder-Regierung schiebt ausländische Straftäter nicht ab, auch wenn diese ein deutschfeindliches Delikt begangen haben. Dies geht aus den Antworten der Staatsregierung auf mehrere Anfragen des bayerischen Landtagsabgeordneten Christoph Maier (AfD) hervor. Konkret wollte Maier wissen, ob ein zum Tatzeitpunkt 42-jähriger Türke, der im vergangenen Jahr in Bad Wörishofen sein Opfer aus einer laut Staatsregierung deutschfeindlichen Motivation heraus schlug, abgeschoben wurde.

Die Staatsregierung beantwortete die Frage mit einem Einzeiler: „Der türkische Staatsangehörige hat seinen Aufenthalt in Deutschland nicht beendet.“ Das gleiche gilt für einen zum Tatzeitpunkt angeblich 19-jährigen Gambier, der einen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes sowie die Hausleitung eines Asylbewerberheims in Memmingerberg deutschfeindlich beleidigte. Auch er lebt weiterhin unbehelligt in Deutschland. Auf Maiers Frage, ob die Staatsregierung es grundsätzlich für geboten hält, ausländische Täter, die nachweislich eine politisch motivierte deutschfeindliche Straftat begangen haben, des Landes zu verweisen, antwortete die Regierung aus CSU und Freien Wählern ausweichend. Ein klares „Ja“ wurde vermieden und stattdessen leere Floskeln wie „Weltoffenheit“ und „Toleranz“ verwendet. Die rechtliche Rahmenbedingung hält die Staatsregierung in diesem Zusammenhang für ausreichend. Die Zahl der von der Regierung gezählten deutschfeindlichen Straftaten ist im Jahr 2020 auf 22 Taten in Bayern gestiegen. 2019 waren es noch 20 bekanntgewordene Delikte. Seit dem Jahr 2019 werden deutschfeindliche Delikte in der Statistik eigens aufgeführt. Christoph Maier, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, stellt dazu fest: „Wer eine inländerfeindliche Straftat begeht, muss rausfliegen! Wer selbst diesen einfachen Grundsatz in Regierungsverantwortung missachtet, begeht Volksverrat! Ich fordere sichere Grenzen für eine sichere Zukunft und eine inländerfreundliche bayerische Heimat!“

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  • tm

AfD warnt vor weiterer Zensur: „Das Internet muss ein Raum freier Kommunikation bleiben“ (Maier)


Das Bundesamt für Justiz hat zwei Bußgeldverfahren gegen den Messenger-Dienst Telegram eingeleitet. Zur Begründung erklärte das Bundesjustizministerium, der das Bundesamt untersteht, dass die Möglichkeiten zur Beschwerde über strafbare Inhalte zu wenig erkennbar wären. Außerdem sei nicht ersichtlich, an welche Adresse sich Gerichte wenden können, wenn jemand juristisch gegen das Unternehmen vorgeht.

Der Parlamentarische Geschäftsführer und rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Christoph Maier, kommentiert dies wie folgt:

„Die AfD sieht mit Sorge, dass die Bundesregierung versucht, den freien Austausch der Meinungen im Internet immer weiter einzuschränken. ‚Eine Zensur findet nicht statt‘, heißt es in Art. 5, Abs. 1 GG, und dieses Prinzip gilt auch im Internet. Selbstverständlich muss gegen die Verbreitung strafbarer Inhalte oder die Vorbereitung etwa von Terrorakten im Internet vorgegangen werden können, aber dieses Argument wird vom Justizministerium offenbar nur vorgeschoben. Ein kurzer Blick auf die ‚Hilfe‘-Übersicht bei Telegram zeigt, dass man sich über Inhalte, die man für illegal hält, unter einer E-Mail-Adresse an das Unternehmen wenden kann. Auch bei mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen findet man eine Kontaktmöglichkeit. Und die Behauptung, eine Anschrift, an die sich Gerichte wenden können, wäre nicht auffindbar, widerlegt die Bundesregierung schon selbst, indem sie Telegram ihre Schreiben in Dubai hat zukommen lassen.

Ich fordere die Bundesregierung sowie die Bayerische Staatsregierung auf, die Meinungsfreiheit zu respektieren und zu schützen! Das Internet muss ein Raum freier Kommunikation bleiben.“

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