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Das Münchner Landgericht hat eine einstweilige Verfügung gegen den Internetkonzern Google erlassen, weil bei diesem ein Verstoß gegen das Kartellrecht festgestellt wurde. Google hatte, wie vom Bundesgesundheitsminister Spahn im November angekündigt, eine Zusammenarbeit mit dessen Ministerium begonnen, um die Suche beim Begriff „Corona“ zu optimieren. Aufgrund dieser Kooperation wurde bei der Eingabe eines entsprechenden Suchbegriffs stets das Portal „gesund.bund.de“ des Gesundheitsministeriums an vorderster Stelle angezeigt. Diese bei Google übliche, intransparente Verknüpfung wurde nun, aufgrund von Spahns Vorankündigung, nach einer Klage des Burda Verlags als rechtswidrig eingestuft. Das brisante Urteil des Münchner Landgerichts ist in zweifacher Hinsicht wegweisend: Einerseits werden die von dem amerikanischen Internet-Monopolisten Google praktizierten Wettbewerbsbeeinträchtigungen durch intransparente Algorithmen entlarvt. Und andererseits wird das Gebaren der Bundesregierung, insbesondere des Pharma-Lobbyisten Jens Spahn, als unlauteres und gesetzeswidriges Handeln verurteilt. Die Bundesregierung benutzt mit Steuermitteln finanzierte scheinbare Informationsplattformen, um mit Hilfe von Google die eigene Politik den Bürgern propagandistisch und manipulativ im Internet als einzige Wahrheit unterzujubeln.

Solche Praktiken sind eines demokratischen Staates und einer demokratischen Regierung nicht würdig. Als AfD wünschen wir uns noch weit mehr Gerichtsurteile, die Bundes- und Staatsregierung auf den Boden unserer Rechtsordnung zurückholen.

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  • tm

Die zu erwartende Fortführung des Lockdowns ist angesichts der vielerorts unter 50 gesunkenen Sieben-Tage-Inzidenz verfassungswidrig. Bei allen Maßnahmen muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben!

Der für morgen geplante Corona-Gipfel steht unter dem besonderen Fokus der gesamten deutschen Gesellschaft, zumal die Entscheidungen richtungsweisend im Sinne eines weiterführenden Politik-Konzepts sein könnten. In der Wissenschaft, der Wirtschaft sowie bei den Oppositionsparteien wächst der Druck, die bisherigen Maßnahmen zu lockern und der Gesellschaft eine differenzierte Perspektive zu geben. Selbst innerhalb der Regierungsparteien werden Stimmen lauter, die die Fortführung des Lockdowns zunehmend kritisch sehen.


Die zu erwartende Fortführung des Lockdowns ist angesichts der vielerorts unter 50 gesunkenen Sieben-Tage-Inzidenz verfassungswidrig, denn das Infektionsschutzgesetz ist diesbezüglich präzise formuliert: Bei allen Maßnahmen muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.

Wenn sich Merkel und Söder an das eigene Gesetz halten wollen, bleibt ihnen keine Wahl, als zumindest Lockerungen des Lockdowns zu beschließen.

Die Bundesregierung und die Bayerische Staatsregierung haben jedoch sowohl in ihrem Pandemie-Narrativ als auch in ihrer Corona-Politik die verfassungsrechtlich geforderte Verhältnismäßigkeit hinter sich gelassen.

Als AfD fordern wir daher schon seit Monaten, dass die Maßnahmen an der Realität ausgerichtet werden. Dies bedeutet insbesondere, die vulnerablen Gruppen zu schützen, während der Gesamtgesellschaft endlich wieder die Grund- und Freiheitsrechte zurückgegeben werden müssen.

Aus diesem Grund fordern wir Bundes- und Landesregierung vor dem morgigen Corona-Gipfel auf, endlich den eigenen Vorgaben zu folgen und auf Basis der gesunkenen Inzidenzen die volle verfassungsmäßige Ordnung wiederherzustellen.

Darüber hinaus verlangen wir, dass die Diskussion über die weitere Corona-Politik wieder vorrangig in den Parlamenten stattfindet. Es muss ein Ende haben, dass eine nicht vom Grundgesetz legitimierte sogenannte Ministerpräsidentenkonferenz willkürliche Beschlüsse an den Parlamenten vorbei trifft!

Die Regierungspolitik muss wieder auf den Boden des Grundgesetzes zurückkehren und legitime demokratische Entscheidungsprozesse ermöglichen.

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Während die Bürger im Lockdown zuhause sitzen, geht die Masseneinwanderung draußen weiter!

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Über 12.300 von mehr als 102.000 Erstanträgen auf Asyl wurden im Jahr 2020 in Bayern gezählt. Weit mehr als die Hälfte davon, nämlich über 7.700, wurde ab April 2020 und damit während der Corona-Krise gestellt. Dies teilte die Staatsregierung auf Anfrage der AfD-Landtagsabgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Richard Graupner, Roland Magerl, Ferdinand Mang und meiner Wenigkeit mit. Im Januar und Februar vergangenen Jahres überstiegen die Asylerstanträge jeweils deutlich die 1.000er-Marke. Mit Beginn der Corona-Krise im März 2020 sanken zwar die Zahlen kurzfristig ein wenig. Dennoch stellten 2020 jeden Monat deutlich mehr als 500 Personen einen Asylerstantrag in Bayern. Im September wurde dann die 1.000er-Marke erneut überschritten und bis einschließlich Dezember auch nicht mehr unterschritten. Damit liegen die monatlichen Asylzahlen in Bayern in etwa wieder auf dem Niveau wie vor Corona!

Viele Bürger sind der Meinung, die rigiden Grundrechtseinschränkungen würden auch für Asylforderer gelten. Dies ist offenbar mitnichten der Fall! Die Asylflut nach Bayern ist weiterhin ungebremst, wie die Zahlen zeigen, die wir in Erfahrung bringen konnten. Während Deutsche also auf Reise- oder Versammlungsfreiheit weitgehend verzichten müssen, gilt das für Personen, die das Zauberwort "Asyl" aussprechen, offenbar nicht.

Wir fordern ein Ende der Masseneinwanderung – erst recht im Schatten von Corona!

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