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Die Namen der bayerischen Landtags- und Bundestagsabgeordneten der AfD stehen auf einer linken Feindesliste. Dies geht aus einer Schriftlichen Anfrage hervor, die ich an die Staatsregierung richtete.


Demnach seien den bayerischen Sicherheitsbehörden insgesamt 13 linke Feindeslisten bekannt. Auf ihnen finden sich zudem Teilnehmer von AfD-Parteitagen, Unternehmen, die Bezüge zu ANKER-Einrichtungen haben, Mitglieder der Identitären Bewegung und weitere bayerische Bürger.


Bereits in einem Antrag vom Juli vergangenen Jahres forderte meine Fraktion, Feindeslisten aller politischen Couleur ernst zu nehmen. Wie meine Schriftliche Anfrage nun nachdrücklich zeigt, völlig zu Recht!


Feindeslisten der Antifa und anderer Linksextremisten werden planmäßig erstellt. In Stasi-Manier sollen so Informationen über patriotische Bürger gesammelt und diese eingeschüchtert oder sogar angegriffen werden. Es ist an der Zeit, dass dieses Thema endlich auf die politische Tagesordnung gesetzt und die staatliche Finanzierung der Terrororganisation Antifa sofort eingestellt wird!


Dem staatlich alimentierten Linksextremismus sei an dieser Stelle gesagt: Wir lassen uns von euch nicht einschüchtern!

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Am 6. Juli 2020 tötete ein afghanischer Staatsbürger in Obergünzburg seine Ex-Frau in einem Linienbus – vor den Augen zahlreicher Fahrgäste, darunter auch Kinder. Mit einer Schriftlichen Anfrage an die Bayerische Staatsregierung konnte ich weitere Hintergrundinformationen über den Täter und seine kriminelle Vorgeschichte in Erfahrung bringen.


Aus der Antwort des Innenministeriums geht hervor, dass der Täter im November 2015 während des Höhepunkts der Migrationskrise auf dem Landweg nach Deutschland einreiste und mittlerweile auch im Besitz eines Aufenthaltstitels ist. Bereits seit Ende 2019 läuft gegen den zum Tatzeitpunkt 37-Jährigen ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der gefährlichen Körperverletzung, weil der Täter im November 2019 gegenüber seiner getrenntlebenden Frau – dem Opfer – übergriffig wurde. Die präventiven Maßnahmen, um die Frau und die gemeinsame Tochter vor dem gewalttätigen Mann zu schützen, waren unzureichend. So hielt die Polizei eine Gefährderansprache und sprach einen Platzverweis aus, das Amtsgericht Kaufbeuren untersagte dem späteren Täter sich seiner Frau und Tochter zu nähern. Der Ehefrau sei zudem das Hilfsangebot es Frauenhauses erläutert worden, so das Innenministerium. Einmal mehr zeigt sich das Ausmaß des Staatsversagens in Migrationsfragen. Es ist tragisch und erschütternd, dass immer wieder Unschuldige Opfer dieser importierten Gewalt werden. Wann übernehmen Söder, Seehofer und Co. endlich Verantwortung für ihre katastrophale Politik?

Dass Messerattacken erst seit dem 1. Januar 2020 kriminalstatistisch erfasst werden, kann nicht darüber hinwegtäuschen: Seit der von der CDU initiierten und von der CSU mitgetragenen Grenzöffnung im Jahr 2015 hat sich die Sicherheitslage in Bayern massiv verschlechtert!

Nur durch konsequente Umsetzung geltenden Rechts und die ebenso konsequente Remigration illegaler Migranten können wir den drohenden Verlust des staatlichen Gewaltmonopols, die Etablierung krimineller ausländischer Strukturen und eine Eskalation der Gewalt aufhalten. Für diesen Weg steht die AfD.

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  • tm

Staatsregierung schiebt Ausraster einer Afrikanerin Rechten in die Schuhe.


Lindau. Bei einem zivilrechtlichen Streit mit ihrem Vermieter zeigte sich in Lindau Anfang Mai 2019 eine zur Tatzeit 45-jährige Südafrikanerin äußerst aufgebracht, beschimpfte eine hinzugekommene Nachbarin mit diversen Kraftausdrücken und bespuckte eine weitere. Im Zuge der Schimpftiraden fielen mehrfach die Worte „lhr scheiß Weiße“.


In ihrer Antwort auf meine Schriftliche Anfrage gab die Staatsregierung nun an, dass die Tat in der Kriminalstatistik sowohl dem Themenfeld „deutschfeindlich“ zugeordnet wurde als auch dem „Phänomenbereich politisch motivierter Straftaten – rechts“.


Wörtlich heißt es in der Antwort: „Das wesentliche Merkmal einer ‚rechten‘ Ideologie ist die Annahme einer Ungleichheit bzw. Ungleichwertigkeit der Menschen. Insbesondere sind Taten dem Phänomenbereich PMK-rechts zuzurechnen, wenn Bezüge zu völkischem Nationalismus, Rassismus, Sozialdarwinismus oder Nationalsozialismus ganz oder teilweise ursächlich für die Tatbegehung waren.“


Niemand in der Bevölkerung würde auf die Idee kommen, die Beleidigung „Ihr scheiß Weiße“ aus dem Munde einer Afrikanerin als „rechte Straftat“ anzusehen. Trotzdem wird sie als solche erfasst. Eine angeblich große Gefahr von rechts wird mit Mitteln einer irreführenden Polizeilichen Kriminalstatistik herbeikonstruiert!

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