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Der Bayerische Landtag wird als Mitglied im sog. „Bündnis für Toleranz“ gelistet. Ich habe auf der heutigen Sitzung des Ältestenrates beantragt, dass der Landtag von der Mitgliederliste dieses zwielichtigen Vereins gestrichen wird. Wie zu erwarten, zeigten die Altparteien hieran kein Interesse.


Der Landtag ist ein Verfassungsorgan bzw. eine Behörde. Als solcher hat er nichts in einem derartigen politischen Verein zu suchen! Es gilt das Neutralitätsgebot des Staates!


Ich werde rechtliche Schritte prüfen!

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In einem Brief haben wir alle Fraktionen im Bayerischen Landtag aufgefordert, sich an einem Untersuchungsausschuss „Corona“ zu beteiligen. Mittlerweile liegen uns die Antworten vor: Kein Interesse!


Die Wirtschaft wird vernichtet, die Bürger werden mit einer zweifelhaften Maskenpflicht gegängelt und die Grundrechte sind weitgehend außer Kraft gesetzt.

Das alles scheint kein Grund für die Altparteien zu sein, sich an einem Untersuchungsausschuss zu beteiligen!


Ein Untersuchungsausschuss eröffnet die Chance, systematisch und im Detail zu erfahren: Wo hat die Regierung versagt? Welche Fehler und Pannen sind ihr unterlaufen? Welche Maßnahmen waren und sind überzogen, unverhältnismäßig und vor allem rechtswidrig?


An einer Aufklärung hat anscheinend nur die AfD ein Interesse. Vielsagend über die Altparteien!


Für das Zustandekommen eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses bedarf es eines Fünftels der Landtagsabgeordneten. Durch die Verweigerung der übrigen Fraktionen im Landtag kann die Initiative der AfD-Fraktion vorerst nicht umgesetzt werden.


Wir versprechen: Wir bleiben dran und schauen den Herrschenden auch ohne Ausschuss auf die Finger!



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Am 19. Mai veröffentlichte das Magazin „Freilich“ ein Interview mit mir zur Wahl des ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Stephan Harbarth zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts. Auch wenn die formelle Ernennung durch den Bundespräsidenten noch aussteht, zeigt der Vorgang, wie manipulationsanfällig die bislang gängige Praxis der Besetzung des Bundesverfassungsgerichts ist.


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