Schon die höchst fragwürdige Ernennung des Bundestagsabgeordneten Stephan Harbarth zum Richter des Bundesverfassungsgerichts zeigte, dass die Altparteien ihre Macht mit allen Mitteln sichern wollen. Wie sonst erklärt sich, dass die Union gemeinsam mit SPD, Grünen und FDP einen CDU-Parteizögling zum Richter am wichtigsten Gericht der Bundesrepublik ernannte?
Harbarth ist fraglos ein guter Jurist und Rechtsanwalt. Ob er jedoch über die entsprechende Expertise und die gebotene Distanz verfügt, die einem Verfassungsrichter obliegt, ist mehr als fraglich. Denn Harbarth arbeitete nie als Richter. Er wurde erst kurz vor seiner Ernennung zum Honorarprofessor der Universität Heidelberg berufen. Damit sticht Harbarth auch unter seinen derzeitigen Kollegen hervor. Diese verfügen alle über langjährige Erfahrung als Richter oder Professoren an renommierten Universitäten. Harbarth dagegen dürfte für seine treuen Dienste als CDU-Bundestagsabgeordneter belohnt worden sein.
Die Praxis, dass Parteien die Richter des höchsten deutschen Gerichts wählen, muss ohnehin auf den Prüfstand. Denn es besteht schlimmstenfalls die Möglichkeit, dass die Unabhängigkeit der Richter nicht gewährleistet wird. Oder – wie im Fall Harbarth – dass parteipolitische Interessen über die Integrität des Bundesverfassungsgerichts gestellt werden.
Als Rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag meine ich: Dieser Dominanz der Parteien muss Einhalt geboten werden, damit unsere Demokratie und unser Bundesverfassungsgericht keinen Vertrauensverlust erleiden! Stephan Harbarth hat nichts an der Spitze des Bundesverfassungsgerichts verloren.