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Schon die höchst fragwürdige Ernennung des Bundestagsabgeordneten Stephan Harbarth zum Richter des Bundesverfassungsgerichts zeigte, dass die Altparteien ihre Macht mit allen Mitteln sichern wollen. Wie sonst erklärt sich, dass die Union gemeinsam mit SPD, Grünen und FDP einen CDU-Parteizögling zum Richter am wichtigsten Gericht der Bundesrepublik ernannte?


Harbarth ist fraglos ein guter Jurist und Rechtsanwalt. Ob er jedoch über die entsprechende Expertise und die gebotene Distanz verfügt, die einem Verfassungsrichter obliegt, ist mehr als fraglich. Denn Harbarth arbeitete nie als Richter. Er wurde erst kurz vor seiner Ernennung zum Honorarprofessor der Universität Heidelberg berufen. Damit sticht Harbarth auch unter seinen derzeitigen Kollegen hervor. Diese verfügen alle über langjährige Erfahrung als Richter oder Professoren an renommierten Universitäten. Harbarth dagegen dürfte für seine treuen Dienste als CDU-Bundestagsabgeordneter belohnt worden sein.


Die Praxis, dass Parteien die Richter des höchsten deutschen Gerichts wählen, muss ohnehin auf den Prüfstand. Denn es besteht ­schlimmstenfalls die Möglichkeit, dass die Unabhängigkeit der Richter nicht gewährleistet wird. Oder – wie im Fall Harbarth – dass parteipolitische Interessen über die Integrität des Bundesverfassungsgerichts gestellt werden.


Als Rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag meine ich: Dieser Dominanz der Parteien muss Einhalt geboten werden, damit unsere Demokratie und unser Bundesverfassungsgericht keinen Vertrauensverlust erleiden! Stephan Harbarth hat nichts an der Spitze des Bundesverfassungsgerichts verloren.

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Die Altparteien höhlen den Rechtsstaat immer weiter aus. Auch in Bayern machen sich Zerfallserscheinungen bemerkbar. Heute findet im Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration eine Expertenanhörung zum Thema „Arbeit & Entlohnung der Inhaftierten im Justizvollzug“ statt.


Als Stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses möchte ich die Gelegenheit nutzen, um den Verantwortlichen auf den Zahn zu fühlen. Deshalb haben wir den langjährigen Justizvollzugsbeamten Daniel Zabel aus Dresden als Experten nominiert. Zabel ist ein ausgewiesener Fachmann auf seinem Gebiet und verfügt über einen reichhaltigen Erfahrungsschatz. Zabel hat in der Vergangenheit gezeigt, dass er Wahrheiten auch dann ausspricht, wenn sie mit großen persönlichen Opfern verbunden sind. Dieser Mut ist bewundernswert, aber in Zeiten wie diesen auch unerlässlich.


Als Ihr Abgeordneter fühle ich mich persönlich verpflichtet, den Rechtsstaat wieder zukunftsfähig zu machen. Denn Freiheit und Sicherheit sind zwei Seiten derselben Medaille. Sie sind nicht verhandelbar.

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Der 8. Mai steht nicht nur für das Ende des Zweiten Weltkrieges. Er steht auch für die Vertreibung Millionen Deutscher aus ihrer Heimat im Osten. In diesem Jahr jähren sich die Ereignisse zum 75. Mal. Ein Grund, innezuhalten.


Die Vertreibung der Deutschen aus ihrer über Jahrhunderte kultivierten Heimat stellt bis heute die „größte erzwungene Bevölkerungsverschiebung der Geschichte“ dar, wie es in dem Aufruf „75 Jahre Kriegsende: Wir erinnern an Flucht und Vertreibung der Deutschen aus dem Osten“ der Länderbeauftragten für Aussiedler und Vertriebene heißt.


Als Vertriebenenpolitischer Sprecher der AfD Bayern begrüße ich diese wichtige Initiative gegen das Vergessen. Denn die Erinnerung an das Schicksal unserer Väter und Mütter, Großväter und Großmütter droht zu verblassen. Deshalb gedenken wir an diesem Tag der Vertreibung und der Flucht Millionen Deutscher und deren verlorener Heimat!

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