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AfD-Abgeordnete wollen Entscheidung in der Hauptsache



München. Derzeit kämpfen die Rechtsanwälte und bayerischen Landtagsabgeordneten Christoph Maier und Ferdinand Mang, sowie die Landtagsabgeordnete Katrin Ebner-Steiner (alle AfD) vor Gericht gegen die 2G-Reglementierungen der Staatsregierung. Im Eilverfahren bewertete der Bayerische Verfassungsgerichtshof die beanstandeten Normen nun für „nicht offenkundig rechtswidrig.“ Das Risiko, sich zu infizieren, das Virus weiter zu verbreiten oder an Covid-19 zu erkranken, sei für Ungeimpfte deutlich höher, so das Gericht.


„2G“ bedeutet jedoch einen indirekten, faktischen Impfzwang, argumentierten die AfD-Abgeordneten. Ein Impfzwang sei zugleich mit dem Recht des Einzelnen auf körperliche Unversehrtheit und körperliche Integrität unvereinbar. Zahlreiche Impfdurchbrüche, sowie die hohe Anzahl auch an vollständig Geimpften auf den Intensivstationen beweisen, dass eine Injektion keinen echten Schutz bietet. Auch fehlen wissenschaftliche Beweise dafür, dass das 2G-Regime zu weniger Infektionen führt.


Nachdem nun das Gericht im Eilverfahren der Argumentation der Kläger nicht folgen wollte, kündigten Maier, Mang und Ebner-Steiner an, den Kampf gegen das Impfapartheids-Regime fortzusetzen und beantragten eine Entscheidung in der Hauptsache.


Zu dem Gerichtsverfahren äußert sich Christoph Maier, Rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag:


„Unserer Überzeugung nach ist jeder Impfzwang und die systematische Diskriminierung Ungeimpfter ganz offenkundig rechts- und verfassungswidrig. Für bedenklich halten wir im Übrigen das derzeitige Besetzungssystem des Bayerischen Verfassungsgerichts, wonach maßgeblich die politischen Parteien die Besetzung von Verfassungsrichtern bestimmen. Dies haben wir schon vor Langem im Plenum des Bayerischen Landtags kritisiert. Außerdem halten wir es für unangemessen, dass uns die Bayerische Staatsregierung die Antwort auf eine Schriftliche Anfrage nach informellen Kontakten der Regierung zu bayerischen Verfassungsrichtern seit Monaten vorenthält! Wir werden jedenfalls weiterhin mit allen rechtsstaatlichen Mitteln gegen das von Söder und den Altparteien errichtete Impfapartheids-Regime kämpfen!“

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  • tm

In einer Anfrage zum Plenum will der Rechtspolitische Sprecher der bayerischen AfD-Fraktion Christoph Maier von der Staatsregierung wissen, wer die Anordnung gab, Zahlen zulasten Ungeimpfter zu fälschen.

Außerdem erfragt Maier weitere Details zu dem jüngsten Skandal der Söder-Regierung. Die Angaben benötige Maier, um zu prüfen, welche rechtlichen, ggf. gar strafrechtliche Konsequenzen aus dem Vorfall zu ziehen sind.


Hintergrund ist eine jetzt publik gewordene Praxis des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), wonach Personen, die sich mit dem Corona-Virus infiziert haben und deren Impfstatus unbekannt ist, in der offiziellen bayerischen Statistik pauschal den Ungeimpften zugerechnet werden. Auf diese Weise wird die Inzidenz der Ungeimpften künstlich in die Höhe getrieben. Der bayerischen Ministerpräsident Markus Söder berief sich in einem Twitter-Beitrag Ende November auf die gefälschten Zahlen, um auf die vermeintlich hohe Gefährlichkeit Ungeimpfter zu verweisen. Söders Twitters-Beitrag ist immer noch online.


Der AfD-Landtagsabgeordnete Christoph Maier äußert sich zu dem Vorfall wie folgt:


„Zahlen, die belegen sollen, dass die Inzidenz von Ungeimpften besonders hoch ist, sind gefälscht. So viel ist nun bekannt. Doch wer gab die Anordnung, die Statistik zu manipulieren und ist diese Vorgehensweise immer noch Praxis? Diese und weitere Fragen sind nun zügig zu klären. Fälscher in Ämtern, die möglicherweise ihre Anweisungen von höchster Stelle bekommen haben, sind nicht zu dulden! Die Manipulationspraxis des LGL, dem Gesundheitsminister Klaus Holetschek vorsteht, ist ein Schandfleck auf dem Schild bayerischen Beamtentums! Ich fordere eine lückenfreie politische und juristische Aufarbeitung!“


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  • tm

Über mehrere Farbanschläge auf Verbindungshäuser berichten alternative Medien, wie etwa die Tagesstimme. In der etablierten Presse konnte bisher keine diesbezügliche Meldung gesichtet werden. Im Rahmen seines Fragerechts hat der Landtagsabgeordnete Christoph Maier von der Staatsregierung Details zu den Vorfällen erfahren. Die Anfrage wird im Folgenden ungekürzt wiedergegeben:

Anfrage zum Plenum des Abgeordneten Christoph M a i e r : „Vor dem Hintergrund mehrerer Farbanschläge auf mindestens zwei Burschenschaften in München am vergangenen Wochenende (vgl. https://iftuz.wordpress.com/2021/11/28/munchenbe-kennerschreiben-nach-farbanschlag/) und einem Bekennerschreiben auf der Facebook-Seite von „antifa_stammtisch" und „Indymedia“ frage ich die Staatsregierung, welche Erkenntnisse sie über die Anschläge hat, welche Höhe der geschätzte Sachschaden hat und welche Erkenntnisse sie über eine dunkel gekleidete Frau mit Spiegelreflex-kamera hat, die sich in verdächtiger Art und Weise am 11.10.2021 vor dem Haus einer der betroffenen Burschenschaften aufhielt und ihrerseits aber fotografiert wurde?"

Staatsminister Joachim H e r r m a n n antwortet:

Es handelt sich im Sinne der Fragestellung um die drei nachfolgenden, laufenden Ermittlungsverfahren des Polizeipräsidiums München. Sachbeschädigung am Anwesen der Burschenschaft „Sudetia / Elektra“

In der Nacht vom 26. auf den 27.11.2021 wurde die Fassade der Burschenschaft "Sudetia / Elektra" durch eine Schmierschrift "NAZIS & SEXISTEN" (ca. 3,50 x 1,50 m) in roter Farbe sowie durch den Wurf von mit Farbe gefüllten Christbaumkugeln beschädigt. Ferner wurden noch zwei ordnungsgemäß geparkte Pkw durch die Farbe getroffen. Der Sachschaden wird auf mindestens 1.000 Euro geschätzt.

Sachbeschädigung vor dem Anwesen der Burschenschaft „Danubia“

Auf dem Gehweg vor der Burschenschaft „Danubia“ wurde am 20.11.2021 in oranger Farbe auf ca. 1m x 2m "BURSCI BUSTER" geschrieben. Der entstandene Sachschaden wird auf ca. 200 Euro geschätzt.

Sachbeschädigung am Anwesen der Burschenschaft „Alemannia“

An dem Anwesen der Burschenschaft „Alemannia“ wurde durch unbekannten Täter am 19.11.2021 mit neongelber Farbe die gesamte Haustüre mit dem Schriftzug: "Sexisten & Na-zis" besprüht. Auf dem Gehweg vor der Haustüre wurde in neonorangener Farbe das Wort "ANGREIFEN" (ca. 4m x 1m) aufgesprüht. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von etwa 1.000 Euro.

Zu den darüberhinausgehenden Fragestellungen muss Nachfolgendes festgehalten werden. Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Bayerischen Landtags zu erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange im Einzelfall das Informationsinteresse des Parlaments hinter den berechtigten Interessen bei der Durchführung strafrechtlicher Ermittlungen zurück. Das Interesse der Allgemeinheit an der Ge-währleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege leitet sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ab und hat damit ebenfalls Verfassungsrang. ---------

Seit geraumer Zeit fordert die AfD im Landtag, Straftaten gegen Studentenverbindungen gesondert statistisch zu erfassen. Die bayerische Staatsregierung wehrt sich bisher dagegen und lässt verlautbaren, dass ihr keine Erkenntnisse vorlägen, wonach Studentenverbindungen in auffälligem Maße von Straftaten überhaupt betroffen seien.


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