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Abwegige Urteile des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs

Bayerns Verfassungsgericht hat in den letzten Tagen und Wochen mehrere Klagen der AfD-Fraktion abgewiesen. Dabei ging es um die Bemühungen der AfD, einen Islam-Unterricht an bayerischen Schulen zu verhindern, das Parlamentarische Kontrollgremium gesetzeskonform zu besetzen und dem zwielichtigen, staatlich finanzierten „Bündnis für Toleranz”, hinsichtlich dessen Aktivitäten nicht einmal die Staatsregierung genau Bescheid weiß, den Geldhahn abzudrehen.

Die Entscheidungen des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs gegen die Klagen der AfD, die nun vorliegen, sind abwegig und teilweise abstrus begründet.


Schon in der Vergangenheit kritisierte die AfD die parteinahe Zusammensetzung des Gerichts. Die neuesten falschen Urteile verstärken nun den Eindruck, dass hier politisch und nicht juristisch entschieden wird.


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