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Aufhebung von Grundrechten: Ex-Verfassungsrichter sieht Verfassungskrise

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat sich in einem Interview mit der Wochenzeitung „Die Welt“ sehr besorgt über die Verfassungswirklichkeit in Deutschland ausgesprochen. Bereits vor der Corona-Krise sah er die Werteordnung des Grundgesetzes einer „schleichenden Erosion ausgesetzt“ und erkannte „Diskrepanzen zwischen Verfassung und politischer wie gesellschaftlicher Wirklichkeit.“ Seit einem Jahr aber müssten wir „Abweichungen von dieser Werteordnung feststellen, die sich niemand zuvor hat vorstellen können.“ Dies betreffe sowohl die Geltung der Grund- und Menschenrechte als auch die Strukturen der parlamentarischen Demokratie.

Insgesamt sei „in der Bewusstseinslage der politischen Akteure“ in Vergessenheit geraten, „dass die Menschen dieses Landes freie Bürger sind. Sie verfügen über unveräußerliche und unentziehbare Freiheitsrechte, sie sind keine Untertanen.“ Die Worte des ehemals höchsten deutschen Richters betreffen nicht nur einzelne politische Fragen, bei denen er der Bundesregierung und sämtlichen Landesregierungen ein vernichtendes Zeugnis ausstellt, sondern sie sind eine dringende Mahnung, in unserem Land die verfassungsmäßige Ordnung vollständig wiederherzustellen. Eine solche besorgniserregende, ja erschütternde Diagnose hat man seit 1945 in Deutschland noch nicht gehört: Der frühere oberste Hüter unserer Verfassung beklagt deren akute Gefährdung; und zwar nicht durch Terroristen, sondern – noch schlimmer – durch die Regierenden selbst! Konkret benennt Hans-Jürgen Papier etwa die unsägliche Formulierung der Bundeskanzlerin, es könne „keine neuen Freiheiten" geben, wenn die epidemische Lage sich nicht ändere. Papier muss die Regierungschefin darauf hinweisen, dass die Grundrechte „als unverletzliche und unveräußerliche Menschenrechte" im Grundgesetz verbürgt sind und nicht etwa von den Herrschenden gewährt werden. Weiterhin thematisiert er die – nur von der AfD als einziger relevanter Partei immer wieder angesprochene – mangelnde Beteiligung der Parlamente an den Freiheitsbeschränkungen und verweist auf die Verletzung des Wesentlichkeitsgrundsatzes, der besagt, dass wesentliche Fragen, vor allem der Grundrechtsverwirklichung, durch die Parlamente zu regeln sind. Weder ist eine „Ministerpräsidentenkonferenz" mit der Kanzlerin im Grundgesetz als Entscheidungsgremium vorgesehen; noch genügt das Infektionsschutzgesetz mit seinen willkürlichen Inzidenzwerten dem Bestimmtheitsgebot; noch ist die Impfreihenfolge, bei der es um Entscheidungen über Leben und Tod geht, gesetzlich hinreichend bestimmt. Und auch das völkerrechtlich verbindliche Menschenrecht der Kinder und Jugendlichen auf Bildung sieht Papier aufgrund der herrschenden Schulschließungen verletzt. Ich fordere die Bayerische Staatsregierung auf, sowohl in Bayern dafür zu sorgen als auch auf Bundesebene darauf hinzuwirken, dass in Deutschland wieder verfassungsgemäße, rechtsstaatliche Verhältnisse gelten! Die gegenwärtige Staats- und Verfassungskrise, die auf einem Totalversagen der regierenden Altparteien beruht, ist unverzüglich zu beenden.

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