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„Bündnis für Toleranz“: Verstoß gegen Neutralitätsgebot


Der Bayerische Landtag wird als Mitglied im sog. „Bündnis für Toleranz“ gelistet. Ich habe auf der heutigen Sitzung des Ältestenrates beantragt, dass der Landtag von der Mitgliederliste dieses zwielichtigen Vereins gestrichen wird. Wie zu erwarten, zeigten die Altparteien hieran kein Interesse.


Der Landtag ist ein Verfassungsorgan bzw. eine Behörde. Als solcher hat er nichts in einem derartigen politischen Verein zu suchen! Es gilt das Neutralitätsgebot des Staates!


Ich werde rechtliche Schritte prüfen!

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