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Grundrechte nur für Geimpfte? Spahn und die Impf-Apartheid


Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat sich dafür ausgesprochen, dass geimpfte Personen sämtliche Grundrechte wieder ausüben dürfen: „Wer vollständig geimpft wurde, kann also in Zukunft wie jemand behandelt werden, der negativ getestet wurde“, sagte der CDU-Politiker der „Bild am Sonntag“.


Von Politikern verschiedener Parteien wurde Spahns Vorstoß scharf kritisiert. Zu Recht erhält Spahn für seine kruden Äußerungen viel Kritik. Allerdings ist die Argumentation mancher Politiker der Altparteien ebenso kritikwürdig. Das Entscheidende ist doch nicht, dass derzeit andere Fragen „Priorität" hätten, weil man nun einen neuen Lockdown verhängen müsse, wie die Grünen-Bundestagsabgeordnete Kordula Schulz-Asche sagte. Und es genügt auch nicht, wie der gesundheitspolitische Sprecher der Linkspartei, Achim Kessler, darauf hinzuweisen, dass die Frage „irrelevant" wäre, solange nur ein geringer Teil der Bevölkerung geimpft sei. Sondern das Erschreckende an Spahns Äußerung besteht darin, dass er wie selbstverständlich zwei Klassen von Menschen – Geimpfte und Nichtgeimpfte – unterscheidet und ersteren die Grundrechte wieder zurückgeben will, so als würden sie derzeit gar nicht gelten. Die Grundrechte gelten aber ausnahmslos für alle Bürger, und die Merkel-Regierung kann sie nicht entziehen oder zusprechen, wie es ihr gerade passt. Noch Ende Dezember hat Spahn selbst betont, dass es keine Sonderrechte für Geimpfte geben dürfe. Seitdem haben sich einige Umfragewerte geändert, und Spahn verfährt nach dem Prinzip „Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern?" Die Bürger sehen spätestens jetzt, was unsere Grundrechte in den Händen solcher Politiker noch wert sind.

Grundrechte sind jedoch, wie die Politologin Ulrike Guérot klarstellte, „prinzipiell unveräußerlich, unteilbar und unkonditionierbar". Wer sie teilt, beendet de facto die Demokratie, schrieb die Wissenschaftlerin auf Twitter. Als AfD erteilen wir Spahns gefährlichen Ideen, die Grundrechte nach Belieben einzuschränken oder „zurückzugeben", eine klare Absage. Die Grundrechte gelten für alle Bürger gleichermaßen!


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