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Messerstecher von Sontheim war polizeibekannt und ausreisepflichtig



Am 23. April berichteten Medien von einer Messerstecherei im Asylantenheim Sontheim. Die Polizei nahm zwei Tatverdächtige wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdelikts fest. Auf meine Schriftliche Anfrage bestätigt mir nun die Staatsregierung, dass es sich bei den Tatverdächtigen um Asylbewerber handelt, beide bereits vor der Tat polizeibekannt waren und einer der beiden Messerstecher ausreisepflichtig ist. Bei dem anderen sei das Asylverfahren noch nicht abgeschlossen.

Ein sog. „Flüchtling“ pfeift also auf unseren Rechtsstaat, betrügt das deutsche Asylsystem und sticht mit einem Messer um sich. Ob dieser „Schutzsuchende“ jemals abgeschoben werden wird, bleibt offen.

Ich fordere von der Staatsregierung die Durchsetzung des Rechtsstaats, das konsequente Abschieben krimineller Asylbewerber und Scheinasylanten sowie sichere Grenzen! Von Journalisten verlange ich endlich eine kritische Recherche zum Thema Aslybetrug statt Kopieren von Polizeimeldungen und anschließender „Ablage P“!


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